Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Geltungsbereich der Bedingungen


§ 1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.


§ 1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

§ 2. Angebot und Vertragsabschluß


§ 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.


§ 2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Korrekturabzüge, Filme, Maße, Produktions- und Handwerkzeuge, Masterstempel, etc. für Sonderanfertigungen aller Art, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.


§ 2.3 Unsere Angebote verstehen sich ohne Versandkosten und ohne Filmkosten, sofern keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wurde.


§ 2.4 Ist die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers nicht mehr gegeben oder verstößt der Käufer nicht unerheblich gegen seine Vertragspflichten, so können wir vom Vertrag insgesamt oder zum Teil zurücktreten, es sei denn, der Käufer leistet eine angemessene Vorauszahlung.

§ 3. Muster


§ 3.1 Wir haben das Urheberrecht und das geistige Eigentum an allen dem Käufer übersandten Mustern. Dies gilt auch dann, wenn die Muster vom Käufer bezahlt werden.


§ 3.2 Sofern der Käufer, nachdem er unsere Bemusterung erhalten hat, den Auftrag durch einen anderen Hersteller ausführen läßt, verpflichtet sich der Käufer, den uns entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen behalten wir uns vor.

§ 4. Werkzeuge aller Art, Formen, Filme, Zeichnungen, Klischees


§ 4.1 Werkzeuge aller Art, Formen, Filme, Zeichnungen, Produktions- und Handwerkzeuge, Masterstempel, etc. für Sonderanfertigungen aller Art und Klischees bleiben unser Eigentum – auch dann, wenn sich der Käufer an den Herstellungskostenbeteiligt hat.


§ 4.2 Die Werkzeuge aller Art, Formen, Filme, Zeichnungen, Produktions- und Handwerkzeuge, Masterstempel, etc. für Sonderanfertigungen aller Art bleiben für den Kunden für den Zeitraum von fünf Jahren ab Auslieferung des Auftrages geschützt und werden nicht für andere Kunden verwendet.


§ 4.3 Die Formen und Klischees werden fünf Jahre – von der Rechnungsstellung des Auftrages an gerechnet – bei uns aufbewahrt. Digitale Daten, die wir z.B. per ISDN erhalten, werden nach 12 Monaten, ohne dass hierfür die Zustimmung des Käufers erforderlich ist, gelöscht.

§ 5. Korrekturabzüge, Druck


§ 5.1 Der Auftrag wird von uns nach dem Korrekturabzug ausgeführt. Spätere Mängelrügen des Käufers sind ausgeschlossen.


§ 5.2 Wir arbeiten im Flexodruck (für flexible Packstoffe), im Tampondruck (Dosen), im Offsetdruck und Siebdruck. Passerdifferenzen sind aus technischen Gründen nicht zu vermeiden und werden vom Käufer als vertragsgemäße Leistung anerkannt. Wir verwenden ausschließlich HKS- oder PANTONE©-farben. RAL-Farben können nur annähernd erzielt werden. Geringfügige Abweichungen zu RAL-Farben werden vom Käufer anerkannt und geben ihm keine Ansprüche gegen uns.

§ 6. Preise


§ 6.1 Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, halten wir uns an die in den Angeboten enthaltene Preise 30 Arbeitstage – vom Datum des Angebotes angerechnet – gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise.


§ 6.2 Die Preise verstehen sich ab Werk. Die am Tage der Auslieferung gültige gesetzliche Umsatzsteuer wird den Preisen hinzugerechnet.


§ 6.3 Die Preise verstehen sich ohne Verpackung, Versandkosten, Formkosten, Kosten für Filme, Zeichnungen, Klischeekosten, Kosten für Produktions- und Handwerkzeuge, Kosten für Masterstempel, für Sonderanfertigungen aller Art, sofern keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wurde.


§ 6.4 In den Preisen sind keine Gestaltungskosten enthalten. Die Kosten für Gestaltungsvorschläge, Entwürfe etc. sind vor Auftragsvergabe mit uns zu vereinbaren. Wir behalten uns vor, Gestaltungs- und Entwurfskosten in Rechnung zu stellen.


§ 6.5 Wir haben das Urheberrecht und das geistige Eigentum an allen Entwurfs- und Gestaltungsvorschlägen, auch wenn wir das Logo des Kunden verwendet haben. Sofern der Kunde unter Verwendung unseres Entwurfs- oder Gestaltungsvorschlags den Auftrag anderweitig vergibt, behalten wir uns vor, den uns entstandenen Schaden beim Kunden geltend zu machen. Wir sind nicht verpflichtet, unsere Entwürfe auszuhändigen.


§ 6.6 Werden vom Käufer Mindermengen gegenüber der in unserem Angebot aufgeführten Menge bestellt, so sind wir berechtigt, für diese Mindermenge auf den Netto-Warenwert einen Zuschlag von 10 % vorzunehmen.
§ 6.7 Wir sind berechtigt, Mehr- oder Mindermengen von 10% zu liefern, ohne dass sich eine Änderung des vereinbarten Preises ergibt. Mehr- oder Mindermengen sind technisch bedingt und geben dem Käufer kein Recht auf Nachlieferung.

§ 7. Liefer- und Leistungszeit


§ 7.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.


§ 7.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Auflagen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.


§ 7.3 Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.


§ 7.4 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§ 8. Eigentumsvorbehalt


§ 8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.


§ 8.2 Bevor nicht eine vollständige Bezahlung der gesicherten Forderungen erfolgt ist, dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder, soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen, schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.


§ 8.3 Für den Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr sind wir berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Für den Fall, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht bezahlt, müssen wir dem Käufer vor Geltendmachung dieser Rechte erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben. Dies gilt nur, sofern eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht entbehrlich ist.


§ 8.4 Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß Ziffer 4.c befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Für diesen Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen ergänzend:

a. Die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse unserer Waren unterliegen dem Eigentumsvorbehalt zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Für den Fall, dass bei einer Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit den Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen bleibt, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verbundenen, vermischten oder verarbeiteten Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Der Käufer tritt auch zu Sicherungszwecken solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Für diesen Fall nehmen wir die Abtretung an.

b. Der Käufer tritt uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß Ziffer 4.a zu Sicherungszwecken die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Die Abtretung nehmen wir an. Die gemäß Ziffer 2 aufgeführten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

c. Der Käufer bleibt neben uns zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel der Leistungsfähigkeit des Käufers vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Ziffer 3 geltend machen, verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen. Sofern wir die Ausübung eines Rechts gemäß Ziffer 3 geltend machen, können wir vom Käufer die Bekanntmachung der abgetretenen Forderungen und deren Schuldner verlangen, sowie dass der Käufer alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Weiterveräußerungsbefugnis des Käufers sowie dessen Befugnis zur Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

d. Für den Fall, dass der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10% übersteigt, geben wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl frei. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.


§ 8.5 Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.

§ 9. Gefahrenübergang


§ 9.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Firma übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Dem Käufer steht frei, uns eine Spedition zu benennen. Sofern keine Spedition für den Transport vom Käufer bestimmt wird, sind wir berechtigt, den für uns tätigen Spediteur zu beauftragen. Sollten die Frachtkosten unseres Spediteurs höher sein als bei anderen Transportunternehmen, so hat der Käufer diese zu tragen.

§ 10. Gewährleistung


§ 10.1 Unsere Waren sind verderblich. Es wird ausschließlich frische Ware geliefert. Die Haltbarkeit der einzelnen Waren ist vom Kunden bei uns anzufragen. Die von uns genannte Haltbarkeitsdauer gilt nur bei sachgemäßer Lagerung.


§ 10.2 Mängelrügen sind drei Tage nach Erhalt der Ware schriftlich durch eingeschriebenen Brief oder Fax uns gegenüber geltend zu machen. Im Falle berechtigter Beanstandung sind wir nach unserer Wahl zur Nachlieferung mangelfreier Ware oder zur Minderung unserer Kaufpreisforderung berechtigt. Weitergehende Ansprüche gegen uns stehen dem Käufer nicht zu. Die mangelfreie Ware wird von uns unverzüglich auf unsere Kosten an den Käufer ausgeliefert. Der angemessene Minderungsbetrag wird von uns ermittelt.


§ 10.3 Die vorstehenden Bestimmungen enthalten abschließend die Gewährleistung für unsere Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

§ 11. Zahlung


§ 11.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.


§ 11.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck endgültig eingelöst und nicht rückbelastet wurde.


§ 11.3 Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.


§ 11.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so wird die gesamte Restschuld des Käufers sofort zur Zahlung fällig, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.


§ 11.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.


§ 11.6 Wir behalten uns vor, die vereinbarten Leistungen per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.

§ 12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit


§ 12.1 Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und den Käufern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


§ 12.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist Fürstenfeldbruck ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.


§ 12.3 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


§ 12.4 Der Käufer erklärt sein Einverständnis zur Speicherung seiner Daten in unserer EDV.